Meister-BAFöG – finanzielle Hilfe für Aufstiegsfortbildungen

Lassen Sie sich nicht täuschen: “Meister-BAFöG” können Sie selbst dann beantragen, wenn Sie keinen Meister-Lehrgang besuchen möchten. Dabei handelt es sich lediglich um die populäre Bezeichnung für Leistungen nach dem Aufstiegsbildungsförderungsgesetz (AFBG).

Personenkreis für das Meister-BAFöG

“Meiter-BAFöG” wird unabhängig von Alter und Einkommen gewährt. Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die bereits eine Aufstiegsfortbildung selbst finanziert haben oder anderweitig unterstützt wurden. Neben Fortbildungen für Handwerker und andere Fachkräfte beinhaltet es auch auch Maßnahmen für

  • Techniker,
  • Betriebswirte und Fachwirte,
  • Fachkaufleute
  • Erzieher und Altenpflegekräfte (seit 2009)
  • Existenzgründer

Voraussetzungen des Meister-BAFöGs

  • Sie haben eine berufliche Erstausbildung absolviert oder einen vergleichbaren Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung.
  • Ihnen steht eine beruflich bedingte Aufstiegsfortbildung bevor (Niveau: über Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder Berufschulabschluss; nicht über Meisterebene, z.B. Hochschulstudium/Bachelor)
  • Bei Teilzeitmaßnahmen (dazu zählen auch Fernkurse) müssen die Lehrveranstaltungen mindestens 150 Stunden innerhalb von acht Monaten umfassen. Die Höchstdauer dieser Maßnahmen ist beschränkt auf vier Jahre (48 Monate).
  • Bei Fernkursen: Die Maßnahme muss von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sein.
  • Die Fortbildung muss auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten. Dazu zählen u.a. IHK-Abschlüsse und staatliche Prüfungen.

Leistungen des Meister-BAFöGs

Wenn Ihre Sie und Ihre Weiterbildungsmaßnahme diese Kriterien erfüllen, können Sie einen Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beantragen (höchstens jedoch 10.226 Euro).

Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von Ihrer Lebenssituation (Familienstand, Kinder, eigenes Einkommen, Einkommen des Gatten) ab.

Der Maßnahmebeitrag ist zu 30,5 Prozent rückzahlungsfrei. Bei dem übrigen Anteil handelt es sich um ein Bankdarlehen. Solange die Fortbildung dauert, bzw. zwischen zwei und sechs Wochen danach, müssen Sie diesen Betrag nicht zurückzahlen. Für Existenzgründer gelten besondere Rückzahlkonditionen.

Antrag auf Meister-BAFöG

Um eine Maßnahme mit Geldern nach dem Aufstiegfortbildungsförderungsgesetz finanzieren zu lassen, reichen Sie die Antragsformulare zusammen mit der verbindlichen Anmeldung bei dem Träger Ihrer Weiterbildung ein. Diese Formular und alle weiteren Informationen zum Meister-BAFöG stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auch online zur Verfügung.

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