Steuererklärungen können sich auch für Azubis und Studenten auszahlen

Es ist das leidige Thema, mit dem man sich nicht auseinandersetzen möchte, es aber muss. Einmal im Jahr wird die Steuererklärung fällig und es geht in den Kampf um jeden Cent, den das Finanzamt zu Unrecht einnehmen würde oder schon eingenommen hat. Wie man Steuern sparen kann, auch bereits als Auszubildende/r oder Student/in, wird dieser Artikel genauer erklären. Denn es herrscht viel Unsicherheit und viele von uns machen ihre Steuererklärung einfach gar nicht und verschenken damit eine Menge Sparpotenzial.

Steuerklärung erscheint umfangreicher als sie ist

Die Steuererklärung gehört zu den wahrscheinlich unbeliebtesten Aufgaben von jedem, der Steuern zu zahlen hat. Darauf zu verzichten, weil man sie als Angestellter oder Student nicht zwangsweise machen muss, ist ganz klar aber auch nicht empfohlen. Jeder kann etwas von der Steuer absetzen, und wenn es nur Kleinigkeiten sind. Am Ende bekommt man vom Finanzamt aber recht wahrscheinlich eine Steuererstattung ausgezahlt.

Es ist auch gar nicht so schlimm, wie es sich immer anhört. Zwar muss man sich mit ELSTER als Steuerprogramm auseinandersetzen und die vielen Bögen und Felder durcharbeiten, aber man wird als Azubi oder Student bei den meisten Dingen wahrscheinlich ohnehin nichts eintragen können. Zu beachten ist nur, dass man die wirklich erforderlichen Felder ausfüllt und die richtigen Anlagen beifügt. Ist das gemacht, kann es mit der Steuererklärung sogar recht schnell gehen. Und die zu erwartende Erstattung wird direkt unten rechts angezeigt.

Was kann von der Steuer als Azubi oder Student abgesetzt werden?

Angefangen zunächst mit dem Mantelbogen der Steuererklärung, geht es erst einmal nur um die persönlichen Daten. Ist man damit durch, folgt der Rest des Mantelbogens. Eigentlich könnten Auszubildende und Studenten diesen ganzen Rest aber schon getrost auslassen, in dem es um außergewöhnliche Belastungen und doppelte Haushaltsführung geht. In den wenigsten Fällen trifft hiervon irgendetwas auf den jungen Steuerzahler zu. Höchstens noch haushaltsnahe Dienstleistungen, falls ein Handwerker zu Besuch war.

Mit dem Mantelbogen ist die Steuererklärung allerdings noch nicht abgeschlossen. Es folgen verschiedene Anlagen, die hinsichtlich möglicher Steuereinsparungen schon deutlich interessanter sind. Auf der Anlage N geht es um die gesamten Einnahmen des jungen Steuerzahlers aus dem vergangenen Jahr und um Kosten, die diese Einnahmen geschmälert haben.

Auszubildende und Studenten können hier beispielsweise für den täglichen Weg zur Arbeit oder zur Universität mit der Kilometerpauschale arbeiten. Außerdem kommen diverse verschiedene Werbungskosten dazu, beispielsweise Kosten für Arbeitsmittel/Berufsausbildungskosten oder Bewerbungskosten. Auszubildende, die ihre Berufskleidung regelmäßig reinigen lassen müssen, können diese Kosten beispielsweise auch absetzen.

In der Anlage Vorsorgeaufwand geht es dann weiter. Hier können diverse Versicherungen angegeben werden, sofern man sie besitzt. Dazu zählen beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Haftpflichtversicherung. Manche Versicherungen wie beispielsweise eine Hausrat können allerdings nicht abgesetzt werden. Neben den kleineren Versicherungen kommen hier auch die Kosten rein, die für Altersvorsorge (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung) angefallen sind. Falls man als Student bereits eine private Krankenversicherung genießt anstelle der gesetzlichen, kommt diese hier ebenfalls rein.

Zusatz: Anlage EÜR für Selbstständige & Freiberufler

Für diejenigen, die neben dem Studium oder gar neben der Ausbildung noch selbstständig arbeiten, ist noch die Anlage EÜR (Einkommensüberschussrechnung) relevant. Hier müssen sämtliche Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit, sowie alle mit der Tätigkeit zusammenhängenden Ausgaben (Betriebskosten) angegeben werden. Die daraus entstehende Differenz wird dem nicht-selbstständig erzielten Einkommen angerechnet, womit dann laut Einkommensteuertabelle der Steuersatz, Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ermittelt werden.

Es ist wichtig, hier alle möglichen Betriebsausgaben bis ins Detail anzugeben, um den Gewinn so gering wie möglich ausfallen zu lassen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kosten durch Fremdleistungen,
  • Fahrtkosten und
  • Verpflegungsaufwand bei Kundenreisen,
  • anteilige Miete für ein häusliches Arbeitszimmer (sofern es die erste Tätigkeitsstätte ist) oder
  • Ausgaben für Büromaterial und Geräte, die zur Arbeit benötigt werden. Selbst
  • Kreditzinsen können angegeben werden, sofern man als Selbstständiger in irgendeiner Form einen günstigen Kredit (z. B. über eine Online-Kreditbeantragung bei smava) aufgenommen hat.

Viele Studenten arbeiten nebenbei als Freiberufler, sodass die Anlage EÜR gar nicht mal selten benötigt wird. Beispielsweise dann, wenn Studenten auf Reisen gehen und dabei eigenständig arbeiten.

Steuersparen leicht gemacht mit Hilfssoftware

Mit der Steuersoftware SteuerSparErklärung erstellen Sie schnell, leicht und verständlich Ihre Steuererklärung – und können diese per Knopfdruck ans Finanzamt elektronisch übermitteln – mit der SteuerSparErklärung Software.

karriere101 - Dein MatchMaker