Schüleraustausch – Tipps für ein gelungenes Jahr

Schüler der gymnasialen Oberstufe haben ab der 10. bzw. 11. Klasse die Möglichkeit, an einem einjährigen Schüleraustausch teilzunehmen. Im Rahmen eines Schüleraustauschprogramms besuchen die Austauschschüler im Ausland eine Schule und nehmen dort ein Jahr lang am regulären Unterricht teil.

Bevor es so weit ist, liegt ein langer Weg der Organisation und Behördengänge vor dem Schüler und dessen Eltern.

Den Anbieter für die Organisation finden

Der Markt für Schüleraustauschprogramme ist groß. Um sich dann im Dschungel zurechtzufinden, ist viel Geschick gefragt – oder eine Suche auf einem Vergleichsportal wie im Spiegel. Hier können sich Interessierte darüber informieren, welcher Anbieter die besten Voraussetzungen mit sich bringt.

Das können sein

  • Vollpaket wie Organisation der gesamten Reise inklusive Visum
  • Versicherungspakete mit Reisehaftpflicht, Krankenversicherung und Unfallversicherung
  • seriöse Ansprechpartner im Zielland

Die Anmeldung/Bewerbung zum Schüleraustausch

Es gibt kein allgemeingültiges Bewerbungs- bzw. Anmeldeverfahren. Jede Organisation agiert anders. Während die einen Vorstellungsgespräche mit den Bewerbern führen, verzichten andere wiederum darauf und orientieren sich nur an der schriftlichen Bewerbung. Einige Organisationen ermöglichen Eltern sogar, nach den Vorstellungsgesprächen ein individuelles Gespräch mit dem Anbieter zu führen. Gemeinsam ist allen jedoch die schriftliche Bewerbung inklusive Zeugnisse.

Kosten eines Schüleraustausch Aufenthaltes

Ein Schüleraustausch ist nicht billig – vor allem dann nicht, wenn die Reise in die Vereinigten Staaten von Amerika geht. Mit Taschengeld, Anreise, Abreise und Unterkunft bei den Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminaren, Visakosten und den allgemeinen Kosten der An- und Abreise muss mit Summen zwischen 5.000 Euro und 10.000 Euro gerechnet werden.

Finanzierung von Schüleraustausch

Schüleraustauschprogramme sind nicht für jeden Schüler erschwinglich. Um jeden Schüler diese Möglichkeit zu bieten, gibt es unzählige Finanzierungsmöglichkeiten.

Auslands-BAföG

Auch Schüler haben Anspruch auf Auslands-BAföG. Die Höhe des derzeitigen Bedarfs liegt bei 465 Euro im Monat – exklusive Zuschläge für die Flugkosten. Der Antrag für das BAföG muss beim zuständigen Auslandsamt (im BAföG-Amt) mindestens sechs Monate vor Antritt der Reise gestellt werden. Nur so ist eine rechtzeitige Zahlung des BAföG garantiert.

Da das BAföG anhand des Einkommens der Eltern berechnet wird, kann die Höhe des BAföG variieren. Verdienen die Eltern zu viel, kann der Anspruch auf das Auslands-BAföG entfallen.

Stipendien

In Deutschland existieren Fördervereine, Stiftungen und Organisationen, die Stipendien für Schüler mit Interesse am Schüleraustausch bieten. Auf der Seite “Schüleraustausch-Stipendien” erhalten Schüler einen Überblick über mögliche Stipendien in Deutschland.

Für den Erhalt eines Stipendiums müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Meist handelt es sich um bestimmte Leistungen in der Schule oder Hobbyaktivitäten. Handelt es sich um eine religiöse Organisation, kann die religiöse Gesinnung ausschlaggebend sein.

Ratenzahlung

Nicht immer ist das Geld da, um ein ganzes Jahr im Ausland zu finanzieren. Wer kein Stipendium bekommen hat und keinen Anspruch auf Auslands-BAföG hat, kann dann das Nachsehen haben.

Einige Organisationen bieten ihren Bewerbern die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Da es sich hier um hohe Summen handelt, müssen lange Abzahlzeiten in Kauf genommen werden.

Konto, Reiseschecks oder Kreditkarte?

Ein Jahr ist lang. Schüler, die an einem Schüleraustausch teilnehmen, müssen auch im Ausland Zugriff auf Geld haben. Welche Art der Auszahlung die beste ist, muss individuell von den Eltern und dem Schüler entschieden werden.

Kreditkarte

Minderjährige Schüler besitzen normalerweise keine Kreditkarte. Hier müssen die Eltern einen Vertrauensbeweis bringen und ihrem Kind eine Kreditkarte mitgeben, ohne die nicht viel geht im Ausland. Eine gute Wahl ist hier die Prepaid Kreditkarte, da der Verfügungsrahmen davon abhängt, wieviel die Prepaid Kreditkarte vorher aufgeladen worden ist. Da die Eltern den Verfügungsrahmen selbst bestimmen können, besteht hier nicht das Risiko einer Überziehung. Parallel dazu können Eltern sehen, was ihr Kind mit dem Geld macht.

Bankkonto

Austauschschüler haben die Möglichkeit, ein eigenes Bankkonto in Deutschland zu eröffnen. Um auch im Ausland Zugriff darauf zu haben, sollte eine Bank gewählt werden, die Partner im Zielland hat.

Reiseschecks

Reiseschecks sind ein beliebtes Zahlungsmittel im Ausland. Sie werden leider auch oft gestohlen. Daher sind sie gerade für Schüler kaum geeignet. Auf sie sollte nur im Zweifelsfall zurückgegriffen werden.

Versicherungen während des Schüleraustausches

Nicht jeder Anbieter von Schüleraustauschprogrammen bietet ein Vollpaket mit Versicherungen. In diesem Fall empfiehlt sich der private Abschluss von Versicherungen. Wichtig sind dabei Auslandskrankenversicherungen, Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherungen und Reisegepäckversicherungen.

Auslandskrankenversicherung

Anbieter von Auslandskrankenversicherungen gibt es viele. Sie sind jedoch nicht für jede Auslandsreise geeignet. Gerade bei langfristigen Aufenthalten muss eine gute Krankenversorgung gewährleistet sein. Eine gute Auslandskrankenversicherung sollte beinhalten:

  • 100 %ige Übernahme der Flugkosten in die Heimat bei schwerer Krankheit
  • 100 %ige Übernahme der Krankenhaus- und Behandlungskosten
  • Reparatur von Zahnersatz
  • Zahnarztnotbehandlung

Unfallversicherung, Haftpflicht und Rechtschutz

Es lohnt sich in jedem Fall eine Unfallversicherung abzuschließen, um im Fall der Fälle versichert zu sein. Die meisten Versicherungen bieten Kombi-Pakete Rechtschutz, Unfall und Haftpflicht an. In jedem Fall sollten diese Versicherungen abgeschlossen werden.

Reisegepäckversicherung

Eine Reisegepäckversicherung ersetzt im Falle von Verlust oder Beschädigungen des Gepäcks den finanziellen Wert. Das spielt vor allem dann eine große Rolle, wenn das Gepäck verloren gegangen oder so beschädigt ist, dass es ersetzt werden muss.

Die Versicherungen greifen im Falle eines eigenen Verschuldens nicht. D. h. wurde das Gepäck unbeaufsichtigt stehen gelassen und dann gestohlen, wird der Schaden nicht ersetzt.

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