AuslandsBAföG – Finanzielle Unterstützung für deutsche Studenten in aller Welt

Ein Studium im Ausland ist für junge Menschen meist ein Gewinn für die berufliche Karriere. Es zeigt potentiellen Arbeitgebern, dass der Absolvent flexibel, offen, tolerant, fleißig und lernbegierig ist. Zudem wird er mit Sicherheit mindestens eine weitere Sprache perfekt beherrschen. Aus diesem Grund zieht es auch viele Studenten zeitweise oder für das gesamte Studium ins Ausland – sei es in nahe gelegene Nachbarländer innerhalb der Europäischen Union, die Schweiz oder in fernere Länder wie die USA oder Australien. Leider wissen viele dieser ambitionierten jungen Menschen gar nicht, dass sie im Ausland ebenso wie in Deutschland durch den Staat mit Geldern aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) unterstützt werden können.

Voraussetzungen für AuslandsBAföG

Natürlich gelten für dieses Auslandsbafög – ebenso wie in Deutschland – gewisse Voraussetzungen und Kriterien, die die Studenten erfüllen müssen. Wer in Deutschland Anspruch auf Leistungen nach dem Bafög hat, hat sie in aller Regel auch im Ausland. Wer keinen Anspruch in Deutschland hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen dennoch Leistungen beim Studieren in anderen Ländern in Anspruch nehmen.

Innerhalb der Europäischen Union sowie in der Schweiz kann die Ausbildung vom Anfang bis zum Abschluss gefördert werden. Bei Auslandsaufenthalten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Förderung für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland. Außerhalb der EU und der Schweiz sieht es etwas anders aus: Die Förderung beschränkt sich in der Regel auf ein Jahr und nur in Ausnahmefällen auf zweieinhalb Jahre.

Natürlich gibt es auch einen Mindestzeitraum für ein Studium im Ausland, wenn man finanziell unterstützt werden möchte. In der Regel sind dies sechs Monate bzw. ein Semester, bei Praktika oder Kooperationen zwischen Universitäten reichen drei Monate. Wer sich auf das Abenteuer eines Studiums im Ausland einlässt, muss natürlich die Landessprache beherrschen und dies auch durch ein entsprechendes Zeugnis nachweisen können. Das Zeugnis reicht in manchen Fällen nicht aus. Obligatorisch sind zusätzlich Sprachtests, den Studenten bestehen müssen, wenn sie nicht bestimmte Nachweise erbringen können.

Wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann folgende Bafög-Leistungen erhalten:

  • Zuschüsse für Studiengebühren,
  • Zuschüsse für Reisekosten,
  • Zuschüsse für die Auslandskrankenversicherung und eventuell für die höheren Lebenshaltungskosten im Gastland.

Diese Leistungen müssen im Gegensatz zu anderen Bafög-Geldern nicht später zurückgezahlt werden, da sie komplett als Zuschüsse und nicht als Darlehen, wie sonst üblich, gewährt werden.

Die Höhe der Unterstützung

Zu den Leistungen des BAföG für das Auslandsstudium zählen zunächst Zuschüsse für die nötigen Studiengebühren, die maximal 4600 Euro pro Jahr betragen, für die notwendigen Reisekosten, für die Krankenversicherung und für die Lebenserhaltungskosten im jeweiligen Gastland, die je nach dem zwischen 50 und 350 Euro im Monat ausmachen. Erstere Zuschüsse werden dabei vollständig und ohne Rückzahlungspflicht gewährt, während die übrigen Anteile wie bei dem Inlands-BAföG teils als Zuschüsse und teils als Darlehen gewährt werden.

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