Ein Studium ist teuer und ohne finanzielle Unterstützung kaum finanzierbar. Schön, dass es das BAföG gibt, das das Studium erleichtert. Wird die Regelstudienzeit allerdings überschritten, ist nicht selten auch das BAföG weg. Um den Abschluss des Studiums nicht zu gefährden, bietet die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der KfW und dem Bundesverwaltungsamt Studierenden in fortgeschrittener Ausbildung (d. h. in den letzten beiden Jahren der Ausbildung) einen zinsgünstigen Kredit. Der Bildungskredit wird unabhängig vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten bzw. der Ehefrau bewilligt und kann auch zusätzlich zu bereits bewilligten BAföG-Leistungen eingeräumt werden. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht nicht.
Wer wird gefördert vom Bildungskredit?
Deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die sich in den letzten beiden Jahren ihrer Ausbildung befinden und bereits einen Berufsabschluss haben bzw. diesen mit dem Abschluss der Ausbildung erhalten, können einen Bildungskredit beantragen. Ebenfalls antragsberechtigt sind Studierende, die bereits die Zwischenprüfung abgelegt haben bzw. nachweisen können, dass in ihrem Studiengang keine Zwischenprüfung vorgesehen ist und sie alle erforderlichen Leistungen erbracht haben, sowie Studierende, die den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs abgeschlossen haben oder ein Master-, Magister- oder postgraduales Diplom-Studium betreiben. Auch Studierende eines Aufbau-, Ergänzungs- oder Zusatzstudiums und Teilnehmer eines Praktikums, das im In- und Ausland im Rahmen eines Studiums durchgeführt wird, können einen Bildungskredit beantragen.
Ausländische Auszubildende, die die bereits genannten Voraussetzungen erfüllen, können den Kredit ebenfalls beantragen, wenn sie dauerhaft in Deutschland leben, ein Elternteil oder Ehepartner Deutscher ist oder der Antragsteller ein aufgenommener Flüchtling, Asylberechtigter oder Heimatloser ist. Ausländer, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten den Bildungskredit, wenn sie oder ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung drei bzw. fünf Jahre in Deutschland berufstätig waren.
Unabhängig von diesen Voraussetzungen werden nur Ausbildungen gefördert, die auch durch das Bundesausbildungsförderunggesetz gefördert werden würden, der Antragsteller volljährig, nicht älter als 36 Jahre ist und nicht länger als 6 Jahre studiert. Bei einer Überschreitung der Studiendauer von 12 Semester ist eine Förderung durch den Bildungskredit nicht mehr möglich.
Bildungskredit – die Voraussetzungen
Dabei handelt es sich per definitionem um einen “zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit zur Ausbildungsfinanzierung” von Schülern und Studenten “in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen”. Mit dem Bildungskreditprogramm werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten gefördert, die auch im Rahmen des BAföG anerkannt sind. Der Antrag muss zwischen 18 und 36 Jahren alt sein und darf das 12. Fachsemester noch nicht erreicht haben.
Einen Bildungskredit können Sie “neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)” beziehen. Bildungskredite sind unabhängig von Ihrem Einkommen oder dem Ihrer Eltern und können z.B. für außergewöhnliche Kosten im Rahmen des Studiums verwendet werden (Exkursionen, Lernmaterialien, auch Praktikum im Ausland etc.). Um die Kreditkonditionen günstig zu halten, übernimmt der Bund gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Ausfallbürgschaft (Bundesgarantie) für Sie.
Dauer und Höhe der Förderung
Grundsätzlich können Sie sich den Kredit bis zu zwei Jahre lang in Raten von 100, 200 oder 300 Euro durch die KfW auszahlen lassen (maximal 7200 Euro, mindestens aber 1000 Euro). Es ist auch ein kürzerer zeitlicher Rahmen möglich, der auf Antrag bis zu 24 Monaten ausgedehnt werden kann. Darüber hinaus ist es möglich, den Bildungskredit als einmalige Abschlag bis zu 3600 Euro zu beziehen (im Einzelfall zu begründen).
Der Bildungskredit wird in Monatsraten in Höhe von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro ausgezahlt. Eine höhere Ratenzahlung ist nicht möglich, da eine Bewilligung des Bildungskredits nur für einen Ausbildungsabschnitt von zwei Jahren erfolgt. Es können daher insgesamt nur maximal 7.200 Euro bewilligt werden.
Müssen Arbeitsmaterialien beschafft werden, kann neben der Monatsrate, ein Teil des Bildungskredits im Voraus in Form eines Abschlags gezahlt werden. Doch auch hier darf die Grenze von 7.200 Euro nicht überschritten werden.
Die Rückzahlung des Bildungskredits erfolgt frühestens vier Jahre nach der ersten Auszahlung, d. h. zwei Jahre nach dem Ende der Auszahlung. Danach muss der Bildungskredit in monatlichen Raten von 120 Euro zurückgezahlt werden. Eine teilweise oder vollständige Rückzahlung vor Ende der Tilgungsfrist ist ebenfalls möglich, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen.
Kann der Antragsteller bei Fälligkeit die Rückzahlung noch nicht leisten, kann er bei der KfW die Stundung des Bildungskredits beantragen. In diesem Fall muss er seine Einkommensverhältnisse darlegen und jede Veränderung der finanziellen Situation dem Bundesverwaltungsamt bzw. der KfW mitteilen. Zur Prüfung der Stundung erfolgt im Regelfall eine jährliche Prüfung durch die KfW bzw. durch das Bundesverwaltungsamt.
Durch die Verzinsung des Darlehens empfiehlt sich eine Verwendung des Bildungskredits nur im Notfall. Sinnvoller wäre es, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit zu beenden oder nebenbei arbeiten zu gehen.
Personenkreis des Bildungskredits
Einen Bildungskredit können Sie beantragen, wenn Sie die Zwischenprüfung bestanden haben oder eine Erklärung der Uni vorlegen, aus der hervorgeht,
- dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und Sie den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs erfolgreich abgeschlossen haben oder
- dass Sie bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen, für einen postgradualen Studiengang, z.B. einen Masterstudiengang.
Antrag zum Bildungskredit
Den Bildungskredit können Sie entweder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln beantragen oder online. Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, können Sie einen Kreditvertrag bei der KfW abschließen. Das Vertragsangebot muss innerhalb eines Monats angenommen und unterzeichnet an die KfW geschickt werden. Die Auszahlung erfolgt dann direkt durch die KfW.
Weitere Online Kredite zur Ausbildungs-Finanzierung
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