Die meisten Angestellten gehen davon aus, dass langjährige Berufspraxis und im besten Fall die Erfahrung, die bei unterschiedlichen Unternehmen gesammelt werden konnte, seien ausschlaggebend für die persönliche Qualifizierung.
Wenn es jedoch darum geht, sich für eine ausgeschriebene Stelle zu bewerben, scheitern viele Berufs- und Branchenerfahrene an der Grundvoraussetzung einer abgeschlossenen Ausbildung. Eine Perspektive bietet sich jedoch durch das erfolgreiche Ablegen einer Abschlussprüfung, der so genannten Externenprüfung.
Was ist die Externenprüfung?
Wer keine Berufsausbildung absolviert hat, ist karrieretechnisch oft im Nachteil. Dabei verfügen viele über langjährige Berufserfahrung und konnten sich in der Alltagspraxis die entsprechenden Fähigkeiten, die Auszubildende im Rahmen ihrer Berufsausbildung erlernen, aneignen. Viele Praxiserfahrene verfügen über wesentlich mehr Fachwissen, als Ausgelernte, die noch keine ausreichende Berufserfahrung sammeln konnten.
Dennoch stellt das Merkmal, keinen Ausbildungsabschluss zu haben, einen Stolperstein auf dem Karriereweg dar. Dem haben die Industrie- und Handelskammern sowie die Landwirtschaftskammern Abhilfe geschaffen, indem sie Berufserfahrenen die Möglichkeit bieten, an Abschluss- und Gesellenprüfungen staatlich anerkannter Ausbildungsberufe teilzunehmen und so einen anerkannten Berufsabschluss zu erreichen.
Zulassungsvoraussetzungen zur Externenprüfung
Um als Externer zur Abschlussprüfung bzw. Gesellenprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) §45 Abs.2 sowie nach der Handwerksordnung (HwO) §37 Abs.2 zugelassen werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Grundsätzlich ist die Zulassung stets eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Kammer.
Der Antragsteller muss zunächst nachweislich belegen, dass er über einen Zeitraum einschlägige Berufserfahrungen gesammelt hat, der mindestens das Eineinhalbfache der Zeit beträgt, die eine klassische Ausbildung in dem entsprechenden Beruf gedauert hätte. Wer also eine Externenprüfung in einem Ausbildungsberuf ablegen möchte, der in der Regel eine dreijährige Ausbildungszeit erfordert, muss mindestens 4,5 Jahre praktische Berufserfahrung vorweisen können, um die Prüfungszulassung zu erhalten.
Ferner muss er die erforderlichen Fachkenntnisse vorweisen beziehungsweise eindeutige Belege dafür liefern. Dies können beispielsweise Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge etc. sein. Kann der Betroffene eindeutig und glaubhaft belegen, dass er über seine bisherige Tätigkeit die berufliche Handlungsfähigkeit anderweitig erworben hat, kann die Zulassung unter Umständen auch dann erfolgen, wenn die genannte eineinhalbfache Zeit nicht erreicht wurde. Hierfür sind Belege beispielsweise über absolvierte Fortbildungsmaßnahmen, Auslandstätigkeiten, Praktika etc. vonnöten.
Frühzeitige Beratung hin zur Externenprüfung
In der Regel finden Abschluss- und Gesellenprüfungen zweimal jährlich statt. Anmeldefristen sind unbedingt einzuhalten. Wer sich für eine Externenprüfung interessiert, sollte frühest möglich die Beratung der entsprechenden Kammer in Anspruch nehmen. Die Ansprechpartner für die jeweiligen Ausbildungsberufe lassen sich im Internet auf den Seiten der Industrie- und Handwerkskammern sowie der Landwirtschaftskammern (bei landwirtschaftlichen Ausbildungsberufe) recherchieren.
Die Kammer prüft auf Wunsch auch zunächst, ob die für den gewählten Beruf notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sollte dem Betroffenen aufgrund unterschiedlicher Einsatzbereiche nicht klar sein, welcher staatlich anerkannte Beruf gemäß der eigenen Berufserfahrungen für eine Externenprüfung geeignet wäre, leisten auch hier die Beratungsstellen eine wichtige Hilfestellung. Auch kann man hier die individuellen Kosten für die Prüfung erfragen.
Sollte der Zulassungsantrag Erfolg haben, so erfolgt die Zulassung zur nächsten stattfindenden Abschlussprüfung.
Die richtige Vorbereitung zur Externenprüfung
Selbstverständlich ist es auch hier notwendig, sich auf die Prüfung entsprechend vorzubereiten. Da die Prüfung normalerweise am Ende der Ausbildung erfolgt, werden Auszubildende in der Regel laufend darüber informiert, wie sich auf welche Themen vorzubereiten ist. Externe, die nicht den klassischen Ausbildungsweg durchlaufen haben, wissen zunächst kaum, wo sie zur Prüfungsvorbereitung ansetzen sollen.
Die konkreten fachtheoretischen Prüfungsanforderungen sind in der Ausbildungsverordnung des jeweiligen Ausbildungsberufes festgehalten. Die Externen haben die Möglichkeit, sich anhand der Fachliteratur, die auch während der Ausbildung verwendet wird, autodidaktisch auf die Prüfung entsprechend vorzubereiten. Es empfiehlt sich jedoch auch, ein Seminar zur Prüfungsvorbereitung zu belegen. Hierfür bieten verschiedene Bildungseinrichtungen spezielle Kurse, die Externe auf die Abschlussprüfung vorbereiten. Die zuständige Kammer führt zu den jeweiligen Ausbildungsberufen entsprechende Listen von Bildungseinrichtungen und möglichen Kursangeboten.
Das von der Bundesregierung ins Leben gerufene Programm „Perspektive Berufsabschluss“ leistet mit 22 regionalen Projekten deutschlandweit eine entsprechende Hilfestellung. Dieses Programm wurde entwickelt, um Jugendlichen und Erwachsenen ohne Bildungs- oder Berufsabschluss bessere Berufschancen zu eröffnen. Die Externenprüfung ist eine der möglichen Qualifizierungsmaßnahmen.
Ebenso erteilt die Agentur für Arbeit Auskunft. Für Arbeitssuchende bestehen beispielsweise auch Fördermöglichkeiten, die in Anspruch genommen werden können.
Neue Perspektiven schaffen mit Hilfe der Externenprüfung
Die Externenprüfung liefert die notwendige Basis, um beruflich weiter voranzukommen, wo allein erworbene Berufspraxis nicht mehr ausreicht. Durch die vorangehenden Seminare und Vorbereitungskurse wird zusätzlich eine weitere Qualifizierungsmaßnahme durchgeführt. Besonders jene, die bereits seit vielen Jahren in ihrem Beruf tätig sind, und für die es zu spät ist, noch eine Ausbildung nachträglich zu beginnen, bietet sich so eine faire Alternative, die weitere Möglichkeiten in sich birgt.
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