Fachbereich Rechtswissenschaft (Jura)

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Foto von Tingey Injury Law Firm, Unsplash

Du hast dich schon immer für Recht interessiert, verfolgst Gerichtsverhandlungen im TV mit großer Spannung oder warst vielleicht sogar schon einmal live mit dabei? Du findest Gesetze und das System des Rechtsstaats so interessant, dass du dir selbst vorstellen kannst, einmal damit zu arbeiten? Dann könnte ein Jurastudium für dich genau das Richtige sein!

Studieninhalte

Ein Jurastudium ist viel mehr als nur das reine Lernen von Gesetzen – es heißt, dass du dich mit den Grundlagen eines Rechtsstaats eingehend befasst und alle Details kennst. Während deiner ersten Semester besteht die Zeit an der Hochschule vor allem aus Vorlesungen, die dir einen ersten Einblick in das deutsche Rechtssystem vermitteln. Wichtige inhaltliche Themen sind dabei unter anderem

  • Rechtsphilosophie
  • Rechtsgeschichte
  • Rechtssoziologie.

Darüber hinaus vermittelt dir das Grundstudium wichtige Basisinformationen zu Gebieten wie dem Strafrecht, dem Öffentlichen Recht und dem Zivilrecht. Im Laufe der weiteren Zeit hast du die Möglichkeit, deine Kenntnisse in den einzelnen Fächern noch zu vertiefen oder dich auf ein Fachgebiet zu spezialisieren. Dazu könnten zum Beispiel

  • Europarecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Handelsrecht
  • Sozial- und Arbeitsrecht
  • Steuerrecht

und weitere gehören.

Während deines Jurastudiums kannst du dich darüber hinaus für einen Schwerpunkt, der dich für deinen späteren beruflichen Weg besonders interessiert, entscheiden. Dieser kann entweder einer der oben genannten Bereiche sein oder du konzentrierst dich auf andere Spezialfächer wie Medien-, Medizin- oder Umweltrecht. Wichtig ist, dass du die Wahl der Universität berücksichtigt, da nicht alle Themengebiete an allen Hochschulen angeboten werden. Weißt du also schon im Vorfeld, was dich am meisten interessiert, solltest du nach einer Universität Ausschau halten, welche die entsprechenden Fächer anbietet.

Hochschultypen

Ein klassisches Jurastudium, das korrekt bezeichnet Studium der Rechtswissenschaften heißt, kannst du in Deutschland ausschließlich an einer Universität absolvieren. Hast du dein Rechtsreferendariat und die beigen Staatsexamen erfolgreich hinter dich gebracht, darfst du dich Volljurist/in nennen und kannst beispielsweise als Notar, Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt arbeiten.

Voraussetzungen

Für ein Jurastudium benötigst du grundsätzlich die Berechtigung, an einer Hochschule zu studieren – in Deutschland somit das normale Abitur, wenn du dich an einer staatlichen Universität einschreiben möchtest. Interessierst du dich für ein juristisches Bachelor- oder Master-Studium, genügen oft auch das Fachabitur oder entsprechende berufliche Qualifikationen.

Weil das Studium der Rechtswissenschaften in Deutschland zu den gefragtesten Studiengängen gehört, gibt es bei vielen Universitäten einen vorgeschriebenen Numerus Clausus (NC), was allerdings nicht überall der Fall ist. An beliebten Universitäten wie Freiburg oder München liegt der NC oft bei 1,3, woanders genügt dagegen eine 3 als Notendurchschnitt. Teilweise werden die freien Plätze auch über hochschulinterne Auswahlverfahren oder auch über Wartelisten vergeben. Wenn du bei der Wahl des Studienorts flexibel bist, kannst du auch ohne Einser-Abi problemlos an einer Uni Jura studieren.

Ablauf und Dauer

Der Aufbau eines klassischen Studiums der Rechtswissenschaften teilt sich in je ein Grund- und Hauptstudium auf. Das Grundstudium dauert vier Semester und vermittelt dir die wichtigsten Grundlagen des deutschen Rechtssystems. Während dieser Zeit besuchst du Vorlesungen und lernst das Strafgesetzbuch, das Bürgerliche Gesetzbuch sowie auch Verwaltungsverfahrensgesetzen kennen. Den Abschluss der Lehrveranstaltungen bilden Hausarbeiten und Prüfungen, in denen oft fiktive Fälle bearbeitet werden müssen.

Das Hauptstudium nimmt dagegen fünf Semester in Anspruch und dient dazu, dein Wissen in den Gebieten des Grundstudiums noch weiter zu vertiefen. Darüber hinaus kannst du dich auf einen Schwerpunkt, der dich interessiert, spezialisieren und ein Praktikum über mindestens drei Monate absolvieren. In den letzten beiden Semestern des Hauptstudiums bereitest du dich auf die Abschlussprüfung – das erste Staatsexamen – vor.

Beim ersten Staatsexamen handelt es sich zu 70 % um eine staatliche Prüfung, die du in den drei großen Rechtsgebieten Strafrecht, Privatrecht und Öffentliches Recht ablegst. Die weiteren 30 % bestehen aus einer universitären Prüfung, die sich mit dem von dir ausgewählten Schwerpunktbereich befasst.

Volljurist bist du im Durchschnitt nach 7 bis 8 Jahren. Wenn du schon früher beruflich loslegen möchtest und dir ein Job als Richter oder Rechtsanwalt nicht so wichtig ist, könnte ein Bachelor-Jurastudium über sechs Semester unter Umständen besser geeignet sein als ein typisches Anwaltsstudium.

Karrieremöglichkeiten

Entscheidest du dich für ein Jurastudium, investierst du in jedem Fall in eine Zukunft, in der Arbeitslosigkeit kein Problem für dich darstellen wird. Als Jurist kannst du überall dort arbeiten, wo rechtliches Fachwissen gefragt ist, wie beispielsweise in der öffentlichen Verwaltung, vor Gericht, in Notariaten, Anwaltskanzleien, in der freien Wirtschaft oder in Wirtschaftsprüfungskanzleien.

Natürlich sind gerade Berufe wie Staatsanwalt oder Richter besonders populär, weswegen gute Noten im Staatsexamen und im Studium klar von Vorteil sind. Dasselbe gilt auch, wenn du dich in einer angesehenen Kanzlei bewerben möchtest. Doch auch mit einem durchschnittlichen erfolgreich abgeschlossenen Jurastudium hast du genügend berufliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Gehalt

Die hohen Verdienstmöglichkeiten machen ein Jurastudium für viele junge Menschen attraktiv. Während des Rechtsreferendariats, das zwei Jahre dauert, benötigst du allerdings etwas Geduld, denn in dieser Zeit erhältst du lediglich eine Unterhaltsbeihilfe von ca. 800 Euro netto monatlich. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Bundesland ab.

Möchtest du als Volljurist im öffentlichen Dienst tätig sein, wirst du entsprechend des Landes- oder Bundesbesoldungsgesetzes bezahlt. Für Richter liegt das Einstiegsgehalt bei durchschnittlich 4.000 Euro brutto, mit zunehmender Berufserfahrung sind je nach Position bis zu 10.000 Euro brutto möglich.

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