Studienbeiträge: Befreiung möglich

Da die Bildungspolitik der jeweiligen Landesregierung obliegt, variieren dementsprechend die Rahmenbedingungen (Zinsen, Schuldenobergrenzen, Einkommensgrenzen etc.) für die Darlehen. Das bedeutet aber auch: Keine Studiengebühren, kein Studienbeitragsdarlehen (aktuell z.B. in Hessen und im Saarland).

Studiengebühren: Befreiung

Doch auch in Ländern, die Studiengebühren erheben, bestehen Chancen, sich davon befreien zu lassen:

  • Wenn Sie während des Studiums eigene Kinder betreuen müssen,
  • in offiziellen Gremien der Hochschule tätig sind,
  • im Rahmen des Austauschprogrammes Erasmus studieren oder
  • herausragende Studienleistungen vorzuweisen haben.

Weitere stehen auf der Homepage des Bayrischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Falls also Ihre Hochschule bzw. ihr Bundesland Studiengebühren erhebt, sollten Sie sie wegen weiterer Informationen konsultieren.

Erst dann, wenn Sie definitiv nicht von den Studienbeiträgen befreit werden können, sollten Sie überlegen, ein Darlehen aufzunehmen.

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