Die von einigen Bundesländern erhobenen Studiengebühren sind seit Ihrer Einführung ein kontrovers diskutiertes Thema. Vor allem, denjenigen, die befürchten, dass künftig nur noch studieren darf, wer es sich auch leisten kann, sei gesagt: Sie müssen die Gebühren nicht sofort bezahlen. Das gilt zumindest für die meisten Studierenden.
Stattdessen können Sie ein Darlehen der jeweiligen Landesbank bzw. der KfW bekommen. Ob dadurch Studiengebühren auf einmal “sozialverträglich” werden oder ob es das Problem nur vertagt wird, sei indes dahingestellt. Tatsache aber ist, dass so prinzipiell jeder studieren kann, wo und was er möchte.
Voraussetzungen des Studienbeitragsdarlehens
Um ein Studienbeitragsdarlehen in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Altersgrenze
Mit der Altersgrenze soll zum einen gewährleistet werden, das Sie das Darlehen zeitlebens noch zurückzahlen können. In Bayern müssen Sie in zu Beginn des Semesters, in dem Sie das Darlehen beantragen jünger als 40 Jahre alt sein. Baden-Württemberg und Niedersachsen markieren die Altersgrenze am Erststudium: So müssen Sie zu Beginn des Erststudiums BaWü unter 40 in NDS unter 35 gewesen sein. Zu Details und Ausnahmen von dieser Regel informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Hochschulverwaltung. So kann z.B. in NDS die Altersgrenze auf Antrag verschieben, wer wegen Kindererziehung am Studium gehindert war.
- Dauer
Das Studienbeitragsdarlehen kann nur innerhalb der Regelstudienzeit (+4 Semester) beansprucht werden.
Wichtig: Es werden alle jemals studierten Hochschulsemester berücksichtigt. Zu beachten bei relativ späten Fachwechseln!
- Zweitstudium
Ein Zweitstudium in Bayern und Niedersachsen schließt den Bezug eines Studienbeitragsdarlehens aus (ein Master-Studium im Anschluss an einen Ein-Fach-Bachelor gilt NICHT als Zweitstudium).
Baden-Württemberg gewährt seine Darlehen lediglich für “Restsemester” aus dem Erststudium (sofern Sie weniger als die vorgegebenen Regelstudiums-Semester [+ 4 FS] benötigt haben.
- Ausländische Studierende
Ein Darlehen kommt grundsätzlich nur für Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit, für EU-Bürger und Bildungs-Inländer infrage. Ausnahme: Anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber. Weitere Informationen erteilt das jeweilige Landesbildungsministerium.
- Rückzahlung
Für gewöhnlich wird das Studienbeitragsdarlehen erst zur Rückzahlung fällig, wenn Sie ein bestimmtes Netto-Einkommen haben, frühestens aber 24 Monate nach Studienende (in Bayern: 18 Monate). Das Mindesteinkommen liegt dabei je nach Bundesland zwischen 1070 und 1370 Euro. Hinzu kommen 535 € für den Ehegatten und jeweils 485 € für jedes Kind. Wegen geringen Einkommens kann Ihnen der Betrag auf Antrag gestundet werden.
Antrag zum Studienbeitragsdarlehen
Das Antragsformular für ein Studienbeitragsdarlehen gibt es in der Regel auf der Homepage der zuständigen Bank. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie schließlich mit der Immatrikulation bzw. Rückmeldung bei Ihrer Hochschule ein. Üblicherweise wird das Darlehen für ein Semester gewährt. So können Sie sich jedes Semester aufs Neue entscheiden, ob Sie es in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Die Rückzahlung erfolgt in jedem Fall erst nach dem Ende des Studiums.
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