Studium kostet, klar. Nicht nur das studentische Leben neben der Vorbereitung aufs Master-Examen, sondern auch das Zur-Verfügung-Stellen der studentischen Infrastruktur, von der Instandhaltung historischer Bücher zur Quellenforschung über die Ausrüstung naturwissenschaftlicher Labore bis zum Heizen der Hörsäle in den Wintermonaten.
Kontrovers diskutiert: Studiengebühren ja oder nein?
Da diese Kosten nicht mehr allein aus den öffentlichen Haushalten getragen werden können, haben einige Bundesländer Studienbeiträge eingeführt. Dabei handelt es sich um Beträge, die Studenten entrichten müssen, um am Studium teilnehmen zu dürfen. Ob diese Gebühren sozial verträglich sind und inwiefern Studenten gegenüber den restlichen Steuerzahlern an den Kosten des Studiums beteiligt werden sollen, ist nach wie vor ein kontrovers diskutiertes Thema. Unabhängig von dieser Debatte sind grundsätzlich folgende Beitragsarten zu unterscheiden:
Semesterbeiträge
Der Semesterbeitrag ist eine pauschale Abgabe an die Hochschule. Er setzt sich zusammen aus einem Beitrag zu den Verwaltungskosten und den Sozialbeiträgen für AStA und Studentenwerk. Außerdem können weitere Leistungen (z.B. Semesterticket) damit finanziert werden. Dieser Beitrag ist einkommensunabhängig von jedem Studenten zu zahlen. Die Höhe variiert zwischen Einrichtungen und Standorten.
Allgemeine Studiengebühren
Seit 2005 steht es den Ländern zunächst frei, allgemeine Studiengebühren für die Benutzung der Hochschulen zu erheben. Diese bewegen aktuell zwischen 0 Euro (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und- ab WS 2011/12- auch Nordrhein-Westfalen) und 500 Euro (z.B. Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen) pro Semester.
Langzeitstudiengebühren
Einige Bundesländer erheben Gebühren (zwischen 400 und 800 Euro), wenn die Regelstudienzeit um eine bestimmte Semesterzahl überschritten worden ist, darunter Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Studienkonten/Studienguthaben
In Bremen und Rheinland-Pfalz haben Studierende ein Studienkonto mit einer bestimmten Semesterzahl zur unentgeltlichen Verfügung. Erst nach Verbrauch des Kontos/Guthabens fallen Langzeitstudiengebühren an.
Verwaltungs-, Einschreibungs- und Rückmeldegebühren
In einigen Bundesländern werden vor der Einschreibung und Rückmeldung Verwaltungsgebühren fällig (ca. 50 Euro pro Semester) – nicht in Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.