Bachelor of Laws (LL.B.) – Studium

Mit dem Bachelor of Laws (kurz: LL.B. von lat.: „Legum Baccalaureus“) existiert infolge Bologna in Deutschland ein international anerkannter Abschluss im Bereich der Rechtswissenschaften. Die Regelstudienzeit des Studiengangs Bachelor of Laws (LL.B.) beträgt sechs bis sieben Semester. Darauf kann sich an den meisten Hochschulen der drei- bis viersemestrige Studiengang Master of Laws (LL.M.) anschließen.

Kritik am Bachelor of Laws (LL.B.)

Kritik an der Bachelor Einführung regt sich hingegen im eigenen Lande. Besonders Richter, Staats- und Rechtsanwälte wenden sich gegen die Einführung eines rechtswissenschaftlichen Bachelors. Dabei argumentieren die Juristen vor allem gegen die fehlende Vergleichbarkeit des neuen Bachelor-Studiums mit der klassischen akademischen Ausbildung. Bisher bereitete ausschließlich das inhaltlich verbindliche System aus erstem und zweitem Staatsexamen die Studenten auf einen Einsatz als Richter oder Staatsanwalt vor.

Beim Bachelor of Laws (LL.B.) indes kann die Gestaltung des Studiengangs unter den einzelnen Ausbildungsstätten schwanken.  Vor allem, weil  beim LL.B. sowohl juristische als auch ökonomische Aspekte eine Rolle spielen, firmieren derartige Studiengänge auch  als „Wirtschaftsrecht (Bachelor of Laws LL.B.)“. Dementsprechend werden hier vor allem wirtschaftsrelevante Rechtsgebiete gelehrt, unter anderem  Steuer- oder Patentrecht.

Bachelor of Laws – Berufsfelder

Der  Bachelor of Laws (LL.B.) qualifiziert weder zum juristischen Vorbereitungsdienst noch zum Richteramt oder Rechtsanwalt. Daher werden viele LL.B.-Absolventen beispielsweise als Rechtsberater bei Versicherungen oder Banken eingesetzt.

Master of Laws – LL.M.

Gemäß der Kultus- und Innenministerkonferenz der Länder soll der Weg zum höheren Dienst über den konsekutiven Studiengang Master of Laws (LL.M.) führen. Da im Koalitionsvertrag 2005 eine Einführung neuer Studiengänge im rechtswissenschaftlichen Bereich – also auf Bundesebene- abgelehnt wurde, ist auch der LL.M. eher wirtschaftsrechtlich ausgelegt. Der Status eines Volljuristen wird somit auch nicht erreicht.

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