Als erster akademischer Abschluss soll der Bachelor vor allem berufsqualifizierend sein, d.h. mit dem Studium erhalten Sie das nötige Wissen, um in einem Beruf zu arbeiten, der ihrer Studienrichtung entspricht. Dennoch gibt es – neben dem Bachelor of Laws (LL.B.) – eine Ausnahme von dieser Regel: den Bachelor of Education (B.Ed.)
Lernassistenz statt Lehramt
Wer einen Studiengang zum Bachelor of Education (B.Ed.) beginnt, hat häufig das Ziel, in einem Lehramt zu arbeiten. Dies war bisher nur nach einem Diplom-Studiengang plus Referendariat und Staatsexamen möglich. Dementsprechend wird “nur” ein dreijähriges Studium dieser Ausbildungstiefe angesetzt. Zwar erhalten Sie in dieser Zeit prinzipiell die Befähigung zu unterrichten, dürfen allerdings nur außerhalb des Schuldienstes praktizieren, z.B. als in der Lehrassistenz (d.h. als Fachtutor, zur Unterstützung von Seminaren und Vorlesungen o.ä.).
Inhalte und Rahmenbedingungen des B.Ed.
Ein Bachelor of Education umfasst eine Regelstudienzeit von sechs Semestern. In dieser Zeit belegen Sie üblicherweise zwei Fächer (Zwei-Fach-Bachelor) mit dazugehöriger Fachdidaktik. Diese Fächer ergänzen Sie mit Modulen aus der Erziehungs- und Bildungswissenschaft. Erst im späteren Verlauf Ihres Bachelor-Studiums spezialisieren Sie sich auf einen bestimmen Schultyp. Das für den Schuldienst nach wie vor notwendige Staatsexamen erlangen Sie schließlich über ein konsekutives Master-Studium.
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