Meisterkurse für die Hotellerie und Gastronomie

Es gibt in den Branchen Hotellerie und Gastronomie drei Berufe, die den Meister-Titel in sich tragen: Hotelmeister, Küchenmeister und Restaurantmeister. Diese Titel sind allesamt berufliche Weiterbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Prüfungen zum anerkannten Abschluss sind bundeseinheitlich geregelt. Bildungseinrichtungen der Industrie- und Handelskammern sowie andere private Bildungsträger bieten Vorbereitungskurse für die Meisterprüfungen an. Grundsätzlich können solche Meisterkurse in Vollzeit- oder Teilzeit absolviert werden und sie können berufsbegleitend oder ausschließlich absolviert werden.

Hotelmeister

Hotelmeister sind mit Führungs- und Fachaufgaben in Betrieben des Gaststätten- und Hotelgewerbes betraut. Sie arbeiten vorwiegend in verschiedenen Abteilungen größerer Hotelbetriebe. Auch in Restaurants, Cateringunternehmen oder Kreuzfahrtschiffen werden Hotelmeister eingesetzt.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist der erfolgreiche Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie entsprechende Berufspraxis. Zudem werden Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen gefordert. Auch die Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz müssen erfüllt sein.

Die Vorbereitungskurse an IHK oder bei anderen Bildungsträgern dauern Vollzeit etwa zwei bis fünf Monate, Teilzeit etwa zwei Jahre und im Fernunterricht ebenfalls etwa zwei Jahre. Die Vorbereitungskurse sind für die Meisterprüfung aber nicht verpflichtend.

Küchenmeister

Küchenmeister übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in Restaurant- oder Hotelküchen. Auch in Herbergen, Freizeit- und Ferienzentren, Betriebskantinen, Heimen, Krankenhäusern oder in Schiffsküchen werden sie eingesetzt. Sie planen, steuern und kontrollieren alle Arbeitsprozesse und sichern die Qualität der eingesetzten Produkte sowie der zubereiteten Speisen.

Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, müssen die Absolventen dieser Fortbildungsmaßnahme eine fachliche Berufsausbildung abgeschlossen haben und über Berufserfahrung verfügen. Vor Beginn der Prüfung „Grundlegende Qualifikationen“ muss der Erwerb von Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nachgewiesen werden. Auch für diesen meisterberuf müssen die Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz müssen erfüllt sein. Die Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung bieten IHK und private Bildungsträger an. Sie dauern Vollzeit drei bis zwölf Monate, Teilzeit ein bis zwei Jahre. Die Vorbereitungskurse sind zur Zulassung zur Meisterprüfung nicht Pflicht.

Restaurantmeister

Restaurantleiter übernehmen in allen Arten gastronomischer Betriebe Führungs- und Fachaufgaben. Sie arbeiten überwiegend in Restaurants, Kantinen, Hotels oder bei Caterern, aber auch auf Schiffen, in Kliniken, Heimen und ähnlichen Einrichtungen mit Restaurantbetrieb.

Auch für die Zulassung zur Meisterprüfung zum Restaurantmeister gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung,
  • Berufspraxis,
  • berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
  • und die Erfüllung der Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz.

Die Vorbereitungskurse bei den Industrie- und Handelskammern oder bei privaten Bildungsträgern sind auch hier nicht verpflichtend. Sie dauern Vollzeit üblicherweise ein Jahr, Teilzeit etwa zwei Jahre und im Fernunterricht bis zu zweieinhalb Jahre.

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